NACHHALTIGKEIT
WE TRUST IN ORGANICS
Wir sind GOTS zertifiziert – CERES Lizenz Nr.0134
Der Global Organic Textile Standard steht für ökologische und soziale Verantwortung.
DAS ZIEL
Der Weltweite Standard
GOTS ist der weltweit führende Standard für die Verarbeitung von Textilien aus biologisch erzeugten Naturfasern.
Von der Gewinnung der textilen Rohfaser entlang der Produktion bis hin zu Verpackung und Vertrieb wird jeder Teil der Produktionskette hinsichtlich seiner Umweltverträglichkeit und sozialen Verantwortung unabhängig überwacht und unterliegt einer regelmäßigen und strengen Prüfung.
Mit der GOTS-Kennzeichnung gibt es die Sicherheit, ein einwandfreies Produkt zu kaufen.
Kriterien zur Naturfaser
Bio-Fasern
Das GOTS-Label dürfen nur Textilien tragen, die aus mindestens 70% biologisch erzeugten Naturfasern bestehen.
Wir verwenden 70-100 % Bio-Baumwolle, und das für jedes unserer Produkte.
Soziale Kriterien
Soziale Standards
Wir übernehmen Verantwortung, nicht nur für die Umwelt, sondern auch für die Menschen, die für uns arbeiten.
Wir produzieren in Portugal. Die Mitarbeiter in unseren Produktionsstätten werden gerecht entlohnt und haben einen sicheren, menschenwürdigen Arbeitsplatz mit geregelten Arbeitsverhältnissen. Natürlich ohne Kinderarbeit oder Zwangsarbeit.
Umweltkriterien
Ökologischer Standard
Wir erfüllen die hohen Anforderungen für Menschen, die allgemeine Umweltverträglichkeit der Produktion, für Wasser, Tiere und Pflanzen.
Alle Färbungen müssen strengen, umweltrelevanten und toxikologischen Kriterien entsprechen. Auch unsere Labels, Hängeetiketten und Verpackungsmaterialien sind zertifiziert oder recycelt.
MEHR DETAILS
Für GOTS zertifizierte Textilien gilt ein generelles Verbot gefährlicher Substanzen für alle Prozessstufen; dieses Verbot umfasst z.B. Formaldehyd, giftige Schwermetalle oder gentechnisch veränderte Organismen (GVO). Unsere Produzenten erfüllen die Gefahrensätze und Toxizitätsanforderungen in allen Prozessstufen.
Diese Anforderungen umfassen Höchstgrenzen für Menschen, die allgemeine Umweltverträglichkeit der Produktion für Wasser, Tiere und Pflanzen sowie die biologische Abbaubarkeit der verwendeten Hilfsmittel. Darüber hinaus werden an unsere Produzenten in allen Verarbeitungsstufen spezifische Anforderungen hinsichtlich der Abwasserbehandlung, Ausrüstungsverfahren, Zutaten und Accessoires gestellt.
Eine klare Trennung und Identifizierung in allen Verarbeitungsstufen von Produkten aus biologisch erzeugten Fasern von Produkten, die aus konventionellen Fasern gefertigt sind.
Alle Farbstoffe, Hilfsmittel und Prozesschemikalien werden vor ihrer Benutzung geprüft und müssen die Grundanforderungen bezüglich biologischer Abbaubarkeit und Eliminierbarkeit erfüllen.
Verboten sind toxische Schwermetalle, Formaldehyd, aromatische Lösungsmittel und genetisch veränderte Organismen (GVO) und deren Enzyme.
Beschränkt ist die Verwendung von synthetischen Schlichtemitteln, also Mitteln, die auf die Faser aufgebracht werden, um sie für den weiteren Produktionsverlauf (z.B. weben) zu glätten.
Die verwendeten Öle für Strick- und Webmaschinen dürfen keine Schwermetalle enthalten.
Bleichen entsprechen nur dem GOTS, wenn sie sauerstoffbasiert sind. Chlorbleichen sind verboten. Azofarbstoffe (z.B. Teerfarbstoffe, aus Steinkohlenteer gewonnen), die karzinogene Aminverbindungen freisetzen, sind verboten.
Ätzdruckverfahren, die aromatische Lösungsmittel enthalten und Plastisol-Druckverfahren, die Phthalate (Weichmacher) und PVC verwenden, sind verboten.
Es dürfen für Accessoires kein PVC, Nickel oder Chrom verwendet werden. Das bedeutet zum Beispiel auch, dass verwendete Leder (kbT) nur chromfrei gegerbt sein dürfen.
Alle an der Produktion beteiligten Betriebe und Fertigungsstätten müssen über ein eigenes Umweltschutzprogramm mit Zielvorgaben und -verfahren verfügen, um Abfälle und Abwässer zu minimieren.
Nassveredlungsbetriebe führen vollständige Protokolle über die eingesetzten Chemikalien, den Energie- und Wasserverbrauch. Auch die Abwasseraufbereitung einschließlich der Klärschlammentsorgung ist zu dokumentieren. Die Abwässer dieser Betriebe müssen in einer zweckdienlichen Abwässerkläranlage wieder aufbereitet werden.
Das Verpackungsmaterial darf kein PVC enthalten. Alle aus Papier oder Pappe bestehenden Verpackungsmaterialien, Hängeetiketten, Banderolen, etc. müssen entweder gemäß FSC oder PEFC zertifiziert oder recycelt sein.
Gemäß des GOTS genügen unsere Produkte den Ansprüchen hinsichtlich der Qualitätseigenschaften von Textilen und ihre geringen Einlaufwerte liegen innerhalb der vorgegebenen Normen.
Die technischen Qualitätsanforderungen, die zu erfüllen sind beziehen sich auf:
- Reib-
- Schweiß-
- Licht- und
- Waschechtheit
Einlaufwerte unterliegen auch der Prüfung. Es gibt strenge, einzuhaltende Grenzwerte hinsichtlich unerwünschter Rückstände in:
- Rohstoff
- Zwischenprodukt
- Textilem
- Endprodukt
- Zubehör
- Accessoires
BAND OF RASCALS übernimmt Verantwortung, nicht nur für die Umwelt, sondern auch für die Menschen, die für uns arbeiten. Diese Sozialverantwortung umfasst entsprechend dem GOTS, das es in unseren Produktionsstätten keine Kinderarbeit und keine Zwangsarbeit gibt. Wir produzieren in Portugal und die Mitarbeiter in unseren Produktionsstätten werden gerecht entlohnt und haben einen sicheren, menschenwürdigen Arbeitsplatz mit geregelten Arbeitsverhältnissen. Es herrscht Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit.
Alle Verarbeiter und Hersteller müssen soziale Mindestkriterien auf der Grundlage der Kernnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) www.ilo.org erfüllen.
Das erfordert ein soziales Managementsystem mit festgelegten Elementen, um die Einhaltung der sozialen Kriterien sicherzustellen.
Nachfolgend die Übereinkommen der ILO (Kennormen in Klammern), die als Grundlage für eine angemessene Umsetzung und Beurteilung der jeweiligen Sozialkriterien dienen:
Verbot von Kinderarbeit (C138 / C182)
Mindestlohn (C95 / C131)Freie Wahl der Beschäftigung (C29 / C105)
Keine übermäßige Arbeitszeit (C1 / C14 / C30 / C106)
Keine Diskriminierung (C100 / C111)
Die Arbeitsbedingungen sind sicher und hygienisch (C155)
Verbot von grober oder inhumaner Behandlung (C29 / C105)
Reguläre Beschäftigung (C158 / C175 / C177 / C181)
Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen werden geachtet (C87 / C98 / C135 / C154)
Alle Kriterien des GOTS müssen erfüllt sein, um sich als Unternehmen zertifizieren zu lassen. GOTS stützt sich hierbei auf ein System aus Inspektionen vor Ort und Rückstandsanalysen, um die Einhaltung der Kriterien sicherzustellen.
Die Überprüfung erfolgt entlang der gesamten Produktionskette von Rohmaterial bis hin zum fertig konfektionierten Kleidungsstück.
Faserproduzenten (Farmer) müssen gemäß einem anerkannten internationalen oder nationalen Standard für ökologische Landwirtschaft zertifiziert sein. Diese Zertifizierung der Farmer darf nur durch Zertifizierer, die gem. ISO65 und oder IFOAM-Akkreditierung www.ifoam.org anerkannt sind, erfolgen. Außerdem müssen sie über eine Zulassung verfügen, für den betreffenden Anbaustandard Zertifizierungen durchführen zu können.
Betriebe, die in der Texilverarbeitungskette vom Nachernteverfahren bis zur Konfektion tätig sind und Großhändler (d.h. im 'business to business' Bereich tätige Händler) müssen sich einem jährlichen Inspektionszyklus unterziehen und über ein gültiges GOTS-Betriebszertifikat verfügen, das die relevanten Produktions- und Handelsschritte der zu zertifizierenden Textilien abdeckt.
Die Zertifizierer aller Verarbeitungsbetriebe und Händler müssen gemäß ISO 65 international akkreditiert sein und über eine „GOTS-Akkreditierung" auf Basis der GOTS-Bestimmung „Zulassungsverfahren und -anforderungen für Zertifizierungsstellen" verfügen.
Nur Textilien, die gemäß den Bestimmungen des Standards produziert und zertifiziert wurden, dürfen die GOTS-Kennzeichnung tragen.